Unter Zivilrecht versteht man die Rechtsbeziehungen von Personen, seien sie natürlich oder juristisch, untereinander. Große Teile davon betreffen das Bürgerliche Recht, das primär im Bürgerlichen Gesetzbuch, (BGB).
Das BGB beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:
- Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
- Das Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht)
- Das Sachenrecht
- Das Familienrecht
- Das Erbrecht
Man spricht davon, dass das BGB eine Person „von der Wiege bis zur Bahre“ begleitet.
Die Tätigkeit umfasst:
- Kaufrecht
- Schuldrecht
- Werkvertragsrecht
- Erbrecht